Inhaltsverzeichnis:

§1     Name und Sitz

§2     Geschäftsjahr

§3     Zweck und Ziel

§4     Mitgliedschaft

§5     Mitgliedsbeitrag

§6     Organe des Vereins

§7     Auflösung

§8     Gerichtliche Vertretung



§1     Name und Sitz

1.1              Der Verein führt den Namen Schwäbischer Theaterverein Arnegg e.V.

1.2              Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen

1.3              Sitz des Vereins ist Blaustein-Arnegg.


§2      Geschäftsjahr

1.2       Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr



§3      Zweck und Ziel

3.1             Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

3.2             Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, der schwäbischen

Mundart sowie der Theaterkunst.

3.3             Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesonders durch Aufführung von

schwäbischen Volksstücken an die Allgemeinheit und Pflege der

schwäbischen Mundart und des schwäbischen Liedgutes.

3.4             Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.5             Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.6             Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck desVereins fremd

sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§4      Mitgliedschaft

4.1           Der Verein hat aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder können alle

Personen werden, die Zweck und Ziel des Vereins anerkennen und bereit

sind, an der Lösung der gestellten Aufgaben mitzuwirken.

Passive Mitglieder können außer Einzelpersonen auch Körperschaften und

sonstige juristische Personen sein.

4.2           Die Anmeldung zur Aufnahme hat schriftlich beim Vorstand zu erfolgen. Bei

Ablehnung durch den Vorstand entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

4.3            Die Mitgliedschaft wird beendet durch:

a)     Tod

b)     Austritt

c)      Ausschluss

d)     Auflösung des Vereins

4.4            Der Austritt muss spätestens zum 30.09. auf Ende des Kalenderjahres

gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.

4.5           Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen,

wenn folgende Gründe der  Ausschließung vorliegen:

a)     grobe Verstöße gegen die Satzung

b)     schwere Schädigung des Ansehens des Vereins als Institution und seiner

aktiven und passiver Mitglieder in der Öffentlichkeit.

c)      Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen an den Verein.



§5       Mitgliedsbeitrag

5.1        Der Mitgliedsbeitrag und die Art des Einzuges werden von der

Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen.



§6      Organe des Vereins

6.1           Die Organe des Vereins sind:

a)     die Mitgliederversammlung

b)     der Vereinsausschuss

c)      der Vorstand

6.2          Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und tritt jährlich einmal zusammen.

Neuwahlen werden alle drei Jahre durchgeführt.

6.3          Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung

und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuberufen.

6.4          Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen,

die vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

6.5           Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die Beschlüsse werden im allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Zu Satzungsänderungen

und zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine 2/3 Mehrheit erforderlich.

6.6          Der Vorstand besteht aus:

a)     dem/der 1. Vorsitzenden

b)     dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

c)      dem/der  Kassierer/in

d)     dem/der Schriftführer/in

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt.

6.7       Der Vereinsausschuss besteht aus dem Vorstand und 3 Beisitzern.  

Die Anzahl weiterer Beisitzer wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.



§7      Auflösung

7.1        Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbergünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins

an das Hospiz Ulm e.V., Lichtensteinstraße 14/2, 89075 Ulm die es unmittelbar

und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.



§8      Gerichtliche Vertretung

8.1        In allen Angelegenheiten des Vereins ist der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende

Vorsitzende jeder allein berechtigt den Verein nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.



Satzung vom 21. März 1980

Änderungen: 04. Juni 1980, 13. Oktober 1987, 29. April 2004, 11. April 2014